Rechtsgrundlage

Wo ist das PET-Recycling gesetzlich geregelt?

Das PET-Recycling ist im Umweltschutzgesetz (USG) und der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) geregelt.

Welche Begriffsdefinitionen gelten für das PET-Recycling in der Schweiz?

Als Verwertung gilt die Herstellung neuer Verpackungen oder anderer Produkte aus gebrauchten Verpackungen (Art. 2 VGV). Die thermische Verwertung gilt in der Schweiz nicht als Verwertung.

Die Verwertungsquote ist der prozentuale Anteil der während eines Kalenderjahres verwerteten Verpackungen am gesamten im Inland abgegebenen Gewicht der PET-Getränkeflaschen (Art. 8 VGV). Die Verwertungsquote wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) berechnet. Dafür müssen Herstellung, Import, Rücknahme, Verwertung und Art der Verwertung dem BAFU detailliert gemeldet werden (Art. 18, 19 und 20 VGV).

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