Leuchtmittel

Die Effizienz der Leuchten hat sich in den letzten zehn Jahren enorm gesteigert, worauf beim Kauf geachtet werden soll. Moderne Glühmittel wie Energiesparlampen oder LEDs brennen zwischen 10- und 100-mal länger als normale Glühbirnen und benötigen zudem viel weniger Strom.

Kreislauf von Leuchtmitteln

1 – Rückgabe / Sammlung

Konsument*innen geben das ausgediente Leuchtmittel kostenlos bei den dafür vorgesehenen Sammelstellen ab. Es können sowohl stabförmige (in Umgangssprache Neonröhre genannt) als auch nicht-­stabförmige Leuchtmittel (z.B. Energiesparlampen) abgegeben werden. Normale Glühbirnen (fast nicht mehr im Umlauf) hingegen gehören in den Kehricht, im Zweifelsfall werden sie aber auch zurückgenommen. Alle Leuchtmittel werden von Verpackung und Klebebändern sowie auch aus den Leuchten (z.B. Nachttischlampe) getrennt.

2 – Lieferung an Recycler

Sammelstellen, Fach-­ und Detailhandel oder Gemeinden erstellen online einen Abholauftrag an SENS eRecycling. Die Ware wird abgeholt und zum Recycler geliefert.

3 – Manuelle Sortierung

Nicht-­stabförmige Leuchtmittel werden immer manuell sortiert, bevor sie in die Verarbeitung gelangen. LED-­Leuchtmittel gehen in „normalen“ E+E-­Recycling-­Prozess. Hockdruck-­Gasentladungslampen (z.B. Strassenlampen) gehen in einen speziellen Recycling-­Prozess. Abfall und Verpackung, die leider oft auch in den Gebinden zu finden sind, werden in den Kehricht gegeben. Auch Glühbirnen werden in den Kehricht gegeben.

4 – Mechanische Verarbeitung

Die Leuchtmittel werden in Schreddern mechanisch zerkleinert.

5 – Schadstoff-Trennung

Je nach Recyclinganlage wird das Leuchtstoffpulver (enthält Quecksilber) trocken oder nass-­chemisch vom Glas und den Reststoffen separiert. Dampfförmiges Quecksilber wird im Unterdruck in einen Aktivkohlefilter abgesogen. Nach der Separierung wird das Leuchtstoffpulver in Untertagdeponien in Deutschland deponiert. Neben Quecksilber enthält das Leuchtstoffpulver auch Seltene Erden, die aber aus ökonomischen Gründen aktuell nicht recycliert werden.

6 – Mechanische Sortierung

Glas und Metall werden mechanisch separiert und als Sekundärrohstoffe bereitgestellt.

7 – Sekundärrohstoffe

Die Sekundärrohstoffe (Glas, Metall) werden dem Markt als Wertstoffe wieder zugeführt.

Was gehört in die Sammlung Leuchtmittel?

Gesammelt werden:

  • Entsorgungspflichtige Leuchtmittel: Leuchtstoffröhren (Neonröhren), Energiesparlampen, LED und alle Arten von Hoch- und Niederdrucklampen
  • Leuchten (z.B. Stehleuchten)

Das sollten Sie beim Trennen, Sammeln und Zurückbringen beachten:

Die Leuchtmittel gehören nicht in die Glassammlung.

    In eine andere Sammlung oder den Hauskehricht gehören:

    • Karton, Kleber und sonstige Anhaftungen an oder um Leuchten
    • normale Glühbirnen, Halogenlampen (⇒ Kehricht)
    • FI-Sicherungskästen (elektronische Sicherungen) (⇒ EE-Geräte)
    • Sicherungen (keramische Sicherungen etc.) (⇒ Bauschutt)
    • Ständerlampen ohne Leuchtmittel (⇒ EE-Geräte)

    Wo werden Leuchtmittel gesammelt?

    In allen Fällen können die Leuchtmittel an den Verkaufsstellen und, je nach Konzept, an den Sammelstellen der Gemeinden zurückgegeben werden.

    Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Recycling-Map

    Vorteile des Leuchtmittel-Recyclings

    Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind äusserst effizient in ihrer Anwendung, enthalten jedoch Schwermetalle. Somit müssen sie fachgerecht entsorgt werden.

    Kennzahlen und Hintergrundwissen

    1Tonne

    rezyklierte Elektro- und Elektronikgeräte (inkl. Leuchtmittel) sparen so viele Umweltbe-lastungen ein, wie 247‘500 km Zugfahrt mit der SBB generieren – das ist gleich 48 Mal das gesamte Schweizer Schienennetz.

    Organisation

    Sens eRecycling
    Stiftung SENS
    Obstgartenstrasse 28
    8006 Zürich    

    Tel. +41 (0)43 255 20 00 
    info.dont-like-spam@ich-will-kein-spam.eRecycling.ch
    www.eRecycling.ch

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