Sonderabfall

Medikamente, Farben, Kosmetika, Reinigungsmittel u.s.w – die Liste der Sonderabfälle ist lang. Sonderabfälle können, wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden, erheblichen Schaden in der Umwelt anrichten und sind auch für den Menschen gefahrvoll. Es gibt zahlreiche Orte, wo Sonderabfälle zurückgegeben werden können.

Was gehört in die Sammlung Sonderabfall?

Gesammelt werden:

  • Spraydosen wie Haarsprays und -lacke, Rasierschaum, Deodorants, Schaumfestiger (siehe Abschnitt Spraydosen)
  • Medikamente
  • Druckgaspatronen
  • Reinigungsmittel, Fleckenentferner, WC-Reiniger
  • Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Dünger,
  • Unkrautvertilger
  • Fette
  • Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser, Verdünner
  • Quecksilber, -thermometer
  • Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
  • Frostschutzmittel (z.B. Glykol), Rostschutzmittel
  • Farben, Lacke, Laugen, Kleber, leere Farbdosen oder Kanister, ausgehärtete Lacke und Farben
  • Diverse Altöl (siehe ⇒ Öl)
  • Feuerlöscher
  • Diverse Batterien (siehe ⇒ Batterien)
  • Unbekanntes (zur Sonderabfall-Sammelstelle)

Das sollten Sie beim Trennen, Sammeln und Zurückbringen beachten:

  • Sonderabfälle dürfen keinesfalls im Hauskehricht, im Abwasser (weder WC noch Spüle) oder in der Natur entsorgt werden.
  • Sonderabfälle bitte vor der fachgerechten Entsorgung an einem sicheren Ort und ausser Reichweite von Kindern aufbewahren. Der Aufbewahrungs-Behälter soll entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Chemikalien sollen wenn möglich vermieden, auf jeden Fall aber massvoll angewendet werden.

Spezial-Hinweis zu Spraydosen

Bei Sprühdosen handelt es sich um Druckbehälter, die fachmännisch im entsprechenden Behälter entsorgt werden müssen. Befolgen Sie bei der Entsorgung bitte die spezifischen Anweisungen Ihrer Sammelstelle, Gemeinde oder Verkaufsstelle.

Spraydosen enthalten sehr häufig entzündliche Gase und stehen unter Druck. Werden sie bei der Sortierung mechanisch beschädigt, können sie aufgrund des austretenden Gases geschossartig durch die Luft fliegen.

Spraydosen sind daher aus Sicherheitsgründen im Kehrichtsack, im Kehricht-Container und im Kehrichtfahrzeug am falschen Platz.

Spraydosen ohne Gefahrensymbol?

Spraydosen sind nicht in jedem Fall mit einem orangen oder weiss-schwarz-roten Gefahrensymbol gekennzeichnet. Es empfiehlt sich deshalb, Spraydosen immer als gefährlichen Artikel einzustufen.

Warum nicht in die Sammlung von Alu/Stahlblech?

Da auch leere Spraydosen immer noch Treibgas enthalten und unter Druck stehen, können diese aus Sicherheitsgründen nicht an den Sammelstellen für Aluminium und/oder Stahlblech entgegengenommen werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Recyclingorganisationen Ferro Recycling (Stahlblech) und IGORA (Aluminium).

Presseberichte zum Thema: 

Wohin mit den leeren Spraydosen? (SRF Espresso, 07.03.22)

Wo wird Sonderabfall gesammelt?

Haushalte können Kleinmengen von Sonderabfällen i.d.R. kostenlos an entsprechenden Gemeindesammelstellen, an speziellen Sammeltagen der Gemeinde oder des Kantons oder im Fachhandel zurückgeben. Genaue Informationen dazu sind im Abfallkalender der Gemeinde oder bei der kantonalen Fachstelle für Abfall bzw. Sonderabfall zu finden. Medikamente können in Apotheken und Drogerien zurückgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass die Rücknahmepflicht nur für Privatpersonen mit Kleinmengen gilt (Detailregelungen je nach Kanton beachten!). Gewerblicher Sonderabfall ist über spezialisierte Sonderabfallfirmen wie

zu entsorgen.

Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Recycling-Map

Vorteile des Recyclings von Sonderabfall

Da Sonderabfälle bei falscher Entsorgung (Kanalisation, Deponierung in der Natur etc.) eine grosse Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können, ist es sehr wichtig, diese fachgerecht zu entsorgen. Einzelne Sonderabfälle (wie z. B. Öl) können aufbereitet und wiederverwendet werden. Andere Sonderabfälle wie z. B. Medikamente dürfen nicht über den Kehricht entsorgt werden, da sie über einen Direkteintrag in Sonderabfallverbrennungsanlagen oder KVAs mit entsprechender Bewilligung verbrannt werden müssen (gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen).

Organisation

Jeder Kanton ist selbst zuständig für die Regelung der Entsorgung von Sonderabfällen.

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