Lösung Trittbrettfahrer und Onlinehandel – Lernfelder aus Deutschland?

1      08.06.2022

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Wer bezahlt Recycling-Beiträge im grenzübergreifenden Warenverkehr? Im Grundsatz ist der Inverkehrbringer verantwortlich, die im entsprechenden Land geltenden Regeln einzuhalten. Dazu gehört auch die Deklaration der Recycling-Abgaben. Bis anhin hatte man jedoch wenig Möglichkeiten, säumige Online-Händler zu fassen.

Schlagzeilen aus Deutschland klingen im Augenblick so: «Ansturm auf Verpackungs-Register» oder «Drohende Verkaufsverbote». Was ist passiert? Ganz einfach - Deutschland führt auf den 1. Juli 2022 eine Registrierpflicht ein. Für diese ist das Verpackungsgesetz novelliert worden. Nur wer in einem zentralen Register gemeldet ist, darf weiterhin nach Deutschland liefern. So einfach wie wirksam ist die Lösung.

Situation in der Schweiz – Pa.Iv. 20.433
Es gilt auch festzustellen, dass sich in der Schweiz die meisten Inverkehrbringer den Recycling-Systemen freiwillig anschliessen und damit ihre Verantwortung wahrnehmen. Gleichwohl ist jeder Trittbrettfahrer ein Dorn im Auge, weil er sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft. Mit der parlamentarischen Initiative 20.433 der Umwelt-Kommission des Nationalrats besteht auch in der Schweiz die Chance, eine Regelung zum Trittbrettfahrertum für die Schweiz zu finden und dies auf Gesetzesebene zu verankern (Umweltschutz-Gesetz).

Swiss Recycling hat sich stark für eine wirksame Regelung eingesetzt. Diese soll die Branchen-Organisationen stärken und möglichst einfach umsetzbar sein. Der Vernehmlassungsbericht dazu sollte im Juli 2022 im politischen Prozess weitergehen. Wir werden sicherlich am Forum Kreislaufwirtschaft vom 8. September 2022 und auch am Recyclingkongress vom 23. Januar 2023 darüber sprechen und informieren.

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